Der Pfarreirat trägt dazu bei, dass sich die Kirche vor Ort in den vier Grundvollzügen der gemeinsamen Feier des Gottesdienstes, der Bezeugung und der Weitergabe des Wortes Gottes, dem Dienst am Nächsten und dem Aufbau und der Wahrung der kirchlichen Gemeinschaft entfaltet. Gemeinsam mit dem Pfarrer koordiniert und fördert der Pfarreirat die je eigene Teilhabe aller Getauften an der Ausübung des Sendungsauftrages, den Gott der Kirche als ganzer aufgetragen hat.
Der Pfarreirat wählt und beauftragt den Kirchenverwaltungsrat (KVR) und erstellt auf der Grundlage des Pastoralkonzeptes Richtlinien, die vom KVR zu berücksichtigen sind.