Der Pfarreirat trägt dazu bei, dass sich die Kirche vor Ort in den
vier Grundvollzügen der gemeinsamen Feier des Gottesdienstes, der
Bezeugung und der Weitergabe des Wortes Gottes, dem Dienst am
Nächsten und dem Aufbau und der Wahrung der kirchlichen Gemeinschaft
entfaltet. Gemeinsam mit dem Pfarrer koordiniert und fördert der
Pfarreirat die je eigene Teilhabe aller Getauften an der Ausübung des
Sendungsauftrages, den Gott der Kirche als ganzer aufgetragen hat.Der
Pfarreirat wählt und beauftragt den Kirchenverwaltungsrat (KVR) und
erstellt auf der Grundlage des Pastoralkonzeptes Richtlinien, die vom
KVR zu berücksichtigen sind.